Impressum und AGB

 

Angaben gemäß § 5 TMG:

 

Martina Chardin

Atelier

Elberfelder Str. 81

40822 Mettmann

Mobil: 0175-6642241

E-Mail: fotochardin(ät)gmail.com

   

   

1. Haftungsbeschränkung

Die Inhalte des Internetauftritts wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Gewissen erstellt. Dennoch übernimmt der Anbieter dieser     Webseite keine Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Seiten und Inhalte. Als Diensteanbieter ist der Anbieter dieser Webseite gemäß § 7 Abs. 1 TMG für eigene Inhalte und bereitgestellten Informationen auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich; nach den §§ 8 bis 10 TMG jedoch nicht verpflichtet, die übermittelten oder gespeicherten fremden Informationen zuüberwachen. Eine Entfernung oder Sperrung dieser Inhalte erfolgt umgehend ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung. Eine Haftung ist erst ab dem Zeitpunkt der Kenntniserlangung möglich.

 

2. Externe Links

Die Webseite enthält sog. „externe Links“ (Verlinkungen) zu anderen Webseiten, auf deren Inhalt der Anbieter der Webseite keinen Einfluss hat. Aus diesem Grund kann der Anbieter für diese Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen ist der jeweilige Anbieter der verlinkten Webseite verantwortlich. Zum Zeitpunkt der Verlinkung waren keine Rechtsverstöße erkennbar. Bei Bekanntwerden einer solchen Rechtsverletzung wird der Link umgehend entfernen.

 

3. Urheberrecht/Leistungsschutzrecht

Die auf dieser Webseite veröffentlichten Inhalte, Werke und bereitgestellten Informationen unterliegen dem deutschen Urheberrecht und Leistungsschutzrecht. Jede Art der Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung, Einspeicherung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechts bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers. Das unerlaubte Kopieren/Speichern der bereitgestellten Informationen auf diesen Webseiten ist nicht gestattet und strafbar.

 

4. Datenschutz

Durch den Besuch des Internetauftritts können Informationen (Datum, Uhrzeit, aufgerufene Seite) über den Zugriff auf dem Server gespeichert werden. Es werden keine personenbezogenenen (z. B. Name, Anschrift oderE-Mail-Adresse) Daten, gespeichert. Sofern personenbezogene Daten erhoben werden, erfolgt dies, sofern möglich, nur mit dem vorherigen Einverständnis des Nutzers der Webseite. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet ohneausdrückliche Zustimmung des Nutzers nicht statt. Der Anbieter weist darauf hin, dass die Übertragung von Daten im Internet (z. B. per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen und ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff Dritter nicht gewährleistetwerden kann. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die durch solche Sicherheitslücken entstandenen Schäden. Der Verwendung der Kontaktdaten durch Dritte zur gewerblichen Nutzung wird ausdrücklichwidersprochen. Es sei denn, der Anbieter hat zuvor seine schriftliche Einwilligung erteilt. Der Anbieter behält sich rechtliche Schritte für denFall der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, z. B. durch Spam-Mails, vor.

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

I. Allgemeines

 

1. Die Produktion von Bildern und anderen Werken und die Erteilung von Nutzungsrechten

hierüber erfolgt ausschließlich aufgrund nachstehender Geschäftsbedingungen (AGB). Diese

Bedingungen gelten auch für alle künftigen Verträge über die Produktion und Erteilung von

Nutzungsrechten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

 

2. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, welche von den nachstehenden Bedingungen

abweichen, werden nicht anerkannt. Solche abweichenden Geschäftsbedingungen werden auch

dann nicht Vertragsinhalt, wenn der Fotograf nicht ausdrücklich widerspricht.

 

3. Werke sind vom Fotografen hergestellten Lichtbilder und andere grafische Werke, bewegt und

unbewegt, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder

vorliegen.

 

II. Urheberrecht und Nutzungsrechte

 

1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des

   Urheberrechtsgesetzes zu.

2. Die vom Fotografen hergestellten Werke sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des

   Auftraggebers bestimmt.

3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist jeweils nur das einfache

   Nutzungsrecht übertragen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Eine

   Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung. Nutzungsrechte werden nur

   an den Werken übertragen, die der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt, nicht an Werken die

   nur zur Sichtung oder Auswahl überlassen werden.

4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung aller dem Fotografen aus der

   Geschäftsbeziehung zustehenden Forderungen

5. Der Auftraggeber darf die Lichtbilder zu privaten Zwecken nutzen und auch vervielfältigen.

6. Bei der Verwertung der Lichtbilder ist die Namensnennung: Foto: blende11 Fotografen ist bei

    jeder Veröffentlichung entweder direkt unter dem Bild oder im Impressum anzugeben, sofern nichts

   anderes vereinbart wurde.

8. Der Fotograf ist nicht verpflichtet Datenträger an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies

   nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

9. Ungeachtet der übertragenen Nutzungsrechte bleibt der Fotograf berechtigt, die Werke im

   Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden. (z.B. Webseite, Blogs, Facebook, Instagram, etc.) sofern

   nichts anderes vereinbart wurde.

10. Die Rohdaten (RAW) verbleiben beim Fotografen, eine Kopie der RAW-Dateien nur gegen Preisaufschlag.

 

III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt, Aufbewahrung

 

1. Kostenvoranschläge des Fotografen sind unverbindlich. An von ihm erstellten

   Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Grafiken, Plänen und anderen Unterlagen behält sich der

   Fotograf sämtliche Nutzungs- und Verbreitungsrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich

   gemacht werden. Bei Nichterteilung des Auftrags sind diese unverzüglich zu löschen.

2. Für die Herstellung der Werke wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte

    Pauschale vereinbart; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und

    Materialkosten, Studiomieten, Datenhandlingskosten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen.

    Wünscht der Auftraggeber, dass der Fotograf ihm Datenträger zur Verfügung stellt, ist dies zu

    vereinbaren und gesondert zu vergüten. Es gilt die aktuelle Preistafel des Fotografen, soweit nichts

    anderes vereinbart ist.

3. Bis zur vollständigen Bezahlung aller dem Fotografen aus der Geschäftsbeziehung zustehenden

    Forderungen bleiben die gelieferten Werke und Datenträger Eigentum des Fotografen.

4. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der

    Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der

    künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach

    der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

5. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, analoge Negative oder digitale Daten der angefertigten Werke

    zu speichern, nachdem diese vom Auftraggeber abgenommen und diesem in vertragsgemäßer Weise

    zur Verfügung gestellt worden sind. Wenn eine Speicherung oder Aufbewahrung bei dem

    Fotografen erfolgen soll, ist dies ausdrücklich gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

6. Eine 100%ige Anpassung von Lichtbildern an beim Auftraggeber oder beim Fotografen bereits

    vorhandene Bilder (z.B. Kontrast, Farbe, Helligkeit) kann nicht garantiert werden.

 

IV. Haftung

 

1. Die Haftung des Fotografen und seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für vertragliche

    Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt

    nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers bzw. zu

    fotografierender Personen, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. Von

    Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des

    Vertragszwecks gefährdet ist sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haftet

    der Fotograf für jeden Grad des Verschuldens. Die Haftung im Fall des Lieferverzugs ist jedoch für

    jede vollendete Woche des Verzugs im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung auf 0,5

    % der vereinbarten Vergütung für die zu liefernden Werke, maximal auf 5 % der vereinbarten

   Vergütung begrenzt. Die Haftung im Fall der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten wird

   auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt.

2. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit von Lichtbildern nur im Rahmen

   der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.

3. Die Zusendung und Rücksendung von Werken, Vorlagen und sonstigen Datenträgern erfolgt auf

   Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die

   Versendung erfolgt.

 

V. Nebenpflichten

 

1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen und Werken

   das Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die

   Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung

   besitzt. Der Auftraggeber stellt den Fotografen frei von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der

   Verletzung dieser Pflicht beruhen.

2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und

   unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die

   Aufnahmeobjekte nicht spätestens zwei Werktage nach Anzeige der Beendigung der Aufnahmen ab,

   ist der Fotograf berechtigt, Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die

   Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers aus- bzw. einzulagern. 14 Tage nach der Aufforderung

   geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Beschädigung auf den Auftraggeber über.

 

VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar, Schadensersatz

 

1. Zeitpläne und Liefertermine sind nur bindend, wenn sie von dem Fotografen ausdrücklich als

   bindend bestätigt worden sind.

2. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf

   nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern

   ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf

   auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber

   nachweist, dass dem Fotografen kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Hat der

   Auftraggeber die Verzögerung zu vertreten, so kann der Fotograf auch weitergehenden

   Schadensersatz geltend machen.

3. a) Unterbleibt bei einer Bildveröffentlichung durch den Auftraggeber die Benennung des

   Bildautors, so hat der Auftraggeber einen Schadensersatz in Höhe des vereinbarten Entgelts zu

   zahlen, ist keines vereinbart, in Höhe des üblichen Nutzungshonorars, mindestens jedoch 200 € pro

   Bild und Einzelfall.

b) Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe eines Werkes durch

   den Auftraggeber hat dieser einen Schadensersatz in Höhe des Doppelten des für diese Nutzung

   vereinbarten Entgelts zu zahlen, ist keines vereinbart, dass Doppelte des üblichen

   Nutzungshonorars, mindestens jedoch 200,00 € pro Werk und Einzelfall.

c) Kündigt der Auftraggeber den Auftrag vor Beginn der Ausführung, ohne das den Fotografen

   hierfür ein Verschulden trifft, so hat er dem Fotografen 10 % der Gesamtauftragssumme als

   Schadensersatz zu zahlen.

d) Dem Fotografen bleibt zu a) – c) die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens

   vorbehalten. Dem Auftraggeber bleibt zu a) – c) der Nachweis eines geringeren tatsächlichen

   Schadens vorbehalten.

 

VII. Datenschutz

 

   Die dem Fotografen mitgeteilten Daten des Auftraggebers werden elektronisch gespeichert, soweit

   dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung der Geschäftsverbindung notwendig ist. Der Fotograf

   verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich

   zu behandeln.

 

VIII. Schlussbestimmungen

 

   Sind beide Vertragsparteien Kaufleute oder der Auftraggeber eine juristische Person des

   öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des

   Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.

 

IX. Sonstiges

 

Der Fotograf weist darauf hin, dass der Auftraggeber möglicherweise für die gezahlte Vergütung

Beiträge zur Künstlersozialversicherung abführen muss. Hierüber wird sich der Auftraggeber selbst

kundig machen.